Ausländerangelegenheiten / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die Ausländerbehörde der Stadt Gladbeck ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger*innen, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Gladbeck haben.

Zu den Hauptaufgaben der Ausländerbehörde gehört die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, Feststellung der Freizügigkeit von Unionsbürgern, Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) sowie die Bearbeitung von Visumangelegenheiten und die Regelung des Aufenthaltes von Asylbewerbern.

Zu den Hauptaufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörde gehört die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren.

Für Fragen, Auskünfte und Terminabsprachen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde zu den angegebenen Öffnungszeiten, gern auch telefonisch, zur Verfügung. Anträge für alle Dienstleistungen bei der Ausländerbehörde sind persönlich zu stellen.

Seit dem 02.05.2011 können persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde nur noch nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Derzeit erhalten Sie Termine mit einer Vorlaufzeit von ca. sieben Monaten. 

Sie können Ihren Wunschtermin für die Ausländerbehörde telefonisch oder online vereinbaren.

Die Mitarbeiterinnen der Staatsangehörigkeitsbehörde können ebenfalls nach Terminabsprache erreicht werden. Telefonische Beratungsgesrpäche und Terminabsprachen finden aktuell nur  montags - donnerstags  in der Zeit von 8.30 - 9.30 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr und freitags von 8.30 - 9.30 Uhr statt.

Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache Ihren Nationalpass mit.

Seit dem 07.11.2016 können Sie die Bearbeitungszeit in der Ausländerbehörde verkürzen, indem Sie die zur Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels benötigten biometrischen Daten bereits im Vorfeld an der Aufnahmestation für biometrische Daten abgeben. Dort werden ein Foto, die benötigten Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst und im Rahmen der Antragstellung abgerufen. Die Station befindet sich im Wartebereich des Neuen Rathauses neben der Information. Das Mitbringen eines Fotos erübrigt sich, wenn Sie den Service nutzen. Die Gebühr für die Nutzung dieses Services in Höhe von 6,-- € wird in der Ausländerbehörde erhoben.

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren kann auf Wunsch auch bargeldlos erfolgen.

Mit dem Willkommensportal „Make it in Germany“ informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie internationale Fachkräfte über ihre Karrierechancen in Deutschland – und warum es sich lohnt, hier zu leben und arbeiten. Das Portal ist Teil der Fachkräfte-Offensive, die dazu beiträgt, den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.

www.make-it-in-germany.com

Informationen, Hilfsangebote und Services sowie alle relevanten Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch finden Sie unter folgendem Link:

www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

 

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