Reisepass in Bürger-Service | Stadt Gladbeck
Reisepass

Allgemeine Informationen

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. 


Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei Minderjährigen ohne amtliches Ausweisdokument, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich erforderlich, sobald Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen und ein anderes Land bereisen möchten. 

Jedoch hat nicht jedes Land die gleichen Einreisevoraussetzungen. Hierfür ist es ratsam, sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt zu informieren. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ist es möglich, das jeweilige Zielland aufzurufen und unter dem Punkt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ zu überprüfen, welche Ausweis- oder Passdokumente für die Einreise erforderlich sind.

Grundsätzlich sollten folgende Punkte beachtet werden:

- Das Kind muss bei der Beantragung stets anwesend sein.

- Für das Kind muss ein aktuelles, biometrisches Lichtbild vorgelegt werden (bei Kindern empfiehlt es sich, einen Fotografen aufzusuchen). 

- Beide Elternteile müssen der Beantragung des Passes zustimmen (dies gilt auch für die Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses).

- Beide Elternteile müssen ihre Ausweise oder Pässe bei der Beantragung vorweisen können.

- Sollte ein Elternteil aus zeitlichen Gründen nicht vorsprechen können, ist eine Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils beizubringen.

- Bei alleinerziehenden Elternteilen muss eine Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes vorgelegt werden.

Die Kosten für die Neubeantragung eines Passes liegen bei 13,00 €. Eine Aktualisierung oder Verlängerung des Passes kostet 6,00 €. Eine Aktualisierung / Verlängerung kann nur dann erfolgen, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist. Anderenfalls kann nur noch ein neues Dokument ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2021 nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum besitzen.

Expresspass

Reicht der Zeitraum für die Beantragung eines Reisepasses (in der Regel circa vier Wochen) nicht aus, kann gegen eine erhöhte Gebühr (32 Euro Zuschlag) auch ein Expresspass beantragt werden. Die Lieferdauer eines Expresspasses beträgt in der Regel vier Werktage. (Hinweis: Auch beim Expresspass kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt nicht garantiert werden).

Bearbeitungsstatus

Bei der Beantragung des Reisepasses haben Sie vom Bürgerbüro eine Mitteilung über die vergebene Seriennummer Ihres Dokumentes erhalten. Mit dieser Nummer können Sie unter dem nachfolgenden Link überprüfen, ob der Reisepass bereits beim Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.

Tippen Sie die Seriennummer ohne Leerzeichen hier in das dafür vorgesehene Feld ein.

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Abholung ohne Vollmacht durch einen Elternteil möglich.

Kosten

Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60 Euro; Expresspass 92 Euro     

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro; Expresspass 69,50 Euro

(Bar oder EC-Karte)

Unterlagen

Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate), ggfls. Geburtsurkunde, Einverständniserklärung mit Ausweisdokument, Nachweis alleiniges Sorgerecht

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