Schulabschlüsse an den allgemeinbildenden Schulen

An der Hauptschule werden der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.

An der Realschule wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase, für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt. Außerdem werden an der Realschule ein dem Hauptschulabschluss und ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss vergeben.

Das Gymnasium (G8) erteilt mit Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase  der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Es erteilt mit Versetzung am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Außerdem werden am Gymnasium  in der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss oder nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss vergeben. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 findet nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine zentrale schriftliche Leistungsprüfung statt, für die landeseinheitliche Aufgaben gestellt werden.

 

An der Gesamtschule werden in der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase, für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen auch zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.

 Hinweis:

Nach dem Entwurf des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes soll das Gymnasium grundsätzlich zum 6 jähren Jahrgangsstufenaufbau in der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 - 10) im Rahmen von G9 zurückkehren. Die Änderung nach G9 soll erstmals auf die Schülerinnen und Schüler angewendet werden, die sich im Schuljahr 2019/2020 in Klasse 5 befinden. Alle anderen Schülerinnen und Schüler beenden ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Vorschriften. Optional soll der achtjährige Bildungsgang (G8) an dem Gymnasium beibehalten werden können, wenn sich die Schulkonferenz  mit qualifizierter Mehrheit bis zum 31.01.2019 dafür ausspricht, ab dem Schuljahr 2019/2020 den achtjährigen Bildungsgang fortzuführen.

 

Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgemeine Hochschulreife verliehen wird. Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen. In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung innerhalb von acht Jahren nach dem Verlassen der gymnasialen Oberstufe durch ein Praktikum oder eine Berufsausbildung erworben.

 

 

In Gladbeck können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und II vermittelt werden.

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