Bewohner des unmittelbaren Stadtkernbereichs können unter bestimmten Voraussetzungen einen sog. Bewohnerparkausweis für Ihren Pkw erhalten.
Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein:
1. Der Bewohner muss mit seinem Wohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein.
2. Der Bewohner muss lt. Zulassung selbst der Halter des betreffenden Pkw sein oder der Pkw dem Bewohner nachweislich (= Bescheinigung des Halters) zur ständigen Verfügung stehen.
3. Der Bewohner darf über keine Garage/Einstellmöglichkeit auf Privatgrund verfügen (= Bescheinigung des Vermieters).
4. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Die Eintragung von zwei Kennzeichen für die wahlweise Verwendung ist jedoch möglich.
90 Euro/Jahr
Zulassungsbescheinigung Teil I, Nachweis über Wohnort (z.B. Mietvertrag, gültiger Personalausweis, Meldebestätigung)
Die Unterlagen sende Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.