Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Stadt Gladbeck berät Bürgerinnen und Bürger in finanziell schwierigen Situationen.
Das Angebot umfasst:
Geldmittel werden nicht bereitgestellt. Die Beratung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht.
Die Beratungsstelle ist als bescheinigende Insolvenzberatungsstelle im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung anerkannt.
Im Falle von Mietschulden bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte schnellstmöglich direkt an die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales und Wohnen.
Leistungen nach dem SGB II können Sie beim Jobcenter Gladbeck beantragen.
Personen über 65 Jahre bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung können Hilfe zum Lebensunterhalt beim Amt für Soziales und Wohnen beantragen.
Voraussetzungen:
Um unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr erster Wohnsitz in Gladbeck sein.
Erforderliche Unterlage:
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, wie zum Beispiel Einkommensnachweise, Unterhaltsurteile, Unterhaltsvereinbarungen oder Mietvertrag.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.