Öffentliche Finanzierungshilfen

Die Landesregierung NRW,der Bund und die Europäische Union bieten mit einer Vielzahl interessanter öffentlicher Finanzierungshilfen Unterstützung für den Start in die Selbständigkeit und die weitere Unternehmensentwicklung, insbesondere für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Die Umsetzung erfolgt über konkrete Förderprogramme.

 

Die Förderprogramme sollen insbesondere

  • die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wirtschaftskraft stärken und den notwendigen Strukturwandel fortsetzen;
  • durch die Schaffung neuer und die Sicherung vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze die Beschäftigungssituation verbessern;
  • die Bereitschaft zur Innovation fördern und
  • dem Umweltschutz dienen.

 

Dabei handelt es sich in der Regel um Darlehen, aber auch um nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie Bürgschaften.

Die öffentlichen Darlehen zeichnen sich durch günstige Zinskonditionen, tilgungsfreie Anlaufjahre und die teilweise Möglichkeit der öffentlichen Absicherung durch Haftungsfreistellungen der Hausbank durch den Fördergeber oder durch ( Ausfall- ) Bürgschaften aus. Nachrangdarlehen, für die keine Sicherheiten zu stellen sind, haben eigenkapitalähnliche / -verstärkende Funktion.

Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Bürgschaften / Zuschüsse / Darlehen besteht aber nicht.

 

Anträge auf öffentliche Fördermittel sind grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über ein Kreditinstitut nach Wahl zu stellen ( Hausbankverfahren ).

 

Die Wirtschaftsförderung Gladbeck bietet als Ihre lokale Ansprechpartnerin Informationen und Recherchen zu öffentlichen Finanzierungshilfen.

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