Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung folgender Wahlen:
Dazu gehört auch die Abwicklung der Briefwahl.
Ebenso gehörte die Durchführung des Ratsbürgerentscheides am 25. März 2012 sowie des Bürgerentscheides am 5. Juni 2016 zum Aufgabenbereich des Wahlbüros.