Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleicherungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).
Berechtigtenkreis:
Gültigkeitsdauer:
Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich erscheinen möchten!
kostenfrei
Die Anträge senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de.