Abfallbeseitigungsgebühren

Die Stadt Gladbeck führt die öffentliche Abfallbeseitigung durch, wozu insbesondere das Einsammeln und Befördern von Restabfällen, die Sammlung von Bioabfällen, die Abfuhr von sperrigen Abfällen(einschließlich Elektro-Großgeräten), die Annahme von Elektrogeräten und schadstoffhaltigen Abfällen gehört.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Dieser Anschlusszwang gilt auch für Grundstücke, die anderweitig, z.B. gewerblich oder industriell, und gleichzeitig von privaten Haushaltungen genutzt werden.

An- und Abmeldungen von Abfallbehältern nimmt vorrangig der Zentrale Betriebshof Gladbeck entgegen. Die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs sind unter der Rufnummer (02043) 99 2799 zu erreichen.

Erstbestellungen von Abfallbehältern bzw. Anträge auf Veränderung des Abfallbehältervolumens können auch mit einem formlosen Schreiben an den ZBG, Wilhelmstr. 61, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Ebenso ist eine entsprechende Antragstellung an das Amt für kommunale Finanzen - Abteilung Steuern und Abgaben -, Willy Brandt Platz 2, 45964 Gladbeck möglich.

Abfallbehälter bis zu einem Fassungsvermögen von 240 l werden von der Stadt gestellt, die 660 l / 770 l / 1.100 l - Behälter müssen hingegen vom Grundstückseigentümer angeschafft werden bzw. können beim ZBG angemietet werden.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für jeden Grundstücksbewohner ein Mindestrestabfallvolumen von 25 l pro Woche vorzuhalten. Werden auf dem Grundstück Biotonnen benutzt, so kann das Restabfallbehältervolumen auf bis zu 15 l pro Person und Woche reduziert werden.

Eine entsprechende Möglichkeit zur Reduzierung des Restabfallbehältervolumens besteht auch dann, wenn nachweislich alle kompostierbaren Abfälle im eigenen Garten verwertet werden und keine Biotonne benutzt wird (Eigenkompostierer). Der Eigenkompostierer erhält außerdem einen Abschlag (Rabatt) bei den Abfallbeseitigungsgebühren.

Auch für Grundstücke, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sind entsprechende Bestimmungen zur Vorhaltung eines Pflicht-Restabfallvolumens zu beachten. Danach ist von jedem Erzeuger / Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen mindestens ein 60l-Behälter mit wöchentliche Abfuhr vorzuhalten.

Ob und inwieweit darüber hinaus für größere Gewerbebetriebe noch zusätzliches Behältervolumen bereit zu stellen ist, wird unter Berücksichtigung von sogenannten Einwohnergleichwerten ermittelt.

Weitere Fragen hierzu beantwortet der Zentrale Betriebshof Gladbeck (Telefon: 99 2799).

Die jährlichen Abfallbeseitigungsgebühren betragen ab 01.01.2024:

Behälter mit wöchentlicher Entleerung:

  • 60l-Abfallbehälter: 229,21 € (bisher: 225,39 €)
  • 80l-Abfallbehälter: 301,95 € (bisher: 296,77 €)
  • 120l-Abfallbehälter: 447,42 € (bisher: 439,53 €)
  • 240l-Abfallbehälter: 883,83 € (bisher: 867,80 €)
  • 660l-Abfallbehälter: 2.400,26 € (bisher: 2.355,49  €)
  • 770l-Abfallbehälter: 2.800,30 € (bisher: 2.748,07 €)
  • 1.100l-Abfallbehälter: 4.000,43 € (bisher: 3.925,82 €)

Behälter mit vierzehntäglicher Entleerung:

  • 60l-Abfallbehälter: 120,11 € (bisher: 118,33 €)
  • 80l-Abfallbehälter: 156,48 € (bisher: 154,01 €)
  • 120l-Abfallbehälter: 229,21 € (bisher: 225,39 €)
  • 240l-Abfallbehälter: 447,42 € (bisher: 439,53 €)
  • 660l-Abfallbehälter: 1.200,13 € (bisher: 1.177,74 €)
  • 770l-Abfallbehälter: 1.400,15 € (bisher: 1.374,04 €)
  • 1.100l-Abfallbehälter: 2.000,21 € (bisher: 1.962,91 €)

Behälter mit wöchentlicher Entleerung für Grundstückseigentümer, die als Eigenkompostierer anerkannt wurden (sämtliche kompostierbaren Stoffe werden auf dem Grundstück wiederverwertet) und keine Biotonne benutzen:

  • 60l-Abfallbehälter: 207,39 € (bisher: 203,98 €)
  • 80l-Abfallbehälter: 272,85 € (bisher: 268,22 €)
  • 120l-Abfallbehälter: 403,77 € (bisher: 396,70 €)
  • 240l-Abfallbehälter: 796,54 € (bisher: 782,15 €)
  • 660l-Abfallbehälter: 2.160,23 € (bisher: 2.119,94 €)
  • 770l-Abfallbehälter: 2.520,27 € (bisher: 2.473,26 €)
  • 1.100l-Abfallbehälter: 3.600,39 € (bisher: 3.533,23 €)

Behälter mit vierzehntäglicher Entleerung für Grundstückseigentümer, die als Eigenkompostierer anerkannt wurden (sämtliche kompostierbaren Stoffe werden auf dem Grundstück wiederverwertet) und keine Biotonne benutzen:

  • 60l-Abfallbehälter: 109,16 € (bisher: 107,58 €)
  • 80l-Abfallbehälter: 141,93 € (bisher: 139,74 €)
  • 120l-Abfallbehälter: 207,39 € (bisher: 203,98  €)
  • 240l-Abfallbehälter: 403,77 € (bisher: 396,70 €)
  • 660l-Abfallbehälter: 1.080,12 € (bisher: 1.059,97 €)
  • 770l-Abfallbehälter: 1.260,14 € (bisher: 1.236,63 €)
  • 1.100l-Abfallbehälter: 1.800,19 € (bisher: 1.766,62 €)
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