Vor dem Hintergrund der weiterhin wachsenden Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierung, der Kreis Recklinghausen und die Stadt Gladbeck zahlreiche Maßnahmen festgelegt, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Aktuell orientieren sich die eindämmenden Maßnahmen an der jeweils aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und gegebenenfalls weitergehenden Allgemeinverfügungen.
Die tagesaktuellen Infektionszahlen für Gladbeck und den Kreis sowie weitere statistische Daten finden Sie im Dashboard des Kreises Recklinghausen.
Der Krisenstab der Stadtverwaltung kommt regelmäßig zusammen, um die aktuelle Lage zu besprechen und notwendige Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus steht die Stadt in enger Abstimmung mit den übergeordneten Behörden über das weitere Vorgehen. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf dieser Seite.
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Corona-Regionalverordnung (15-Kilometer-Radius)
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Termine bei der Stadtverwaltung
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Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung. Mehrsprachige Informationen zur App gibt es unter www.integrationsbeauftragte.de/corona-warn-app.
Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Januar 2021 aus den benannten kreisfreien Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von nachhaltig über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen nur noch innerhalb des Kreis- bzw. kreisfreien Stadtgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Ausnahmen von der Regelung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Eine Karte des zulässigen Gebietes finden Sie unter den "Downloads".
Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Eine Anleitung zum Selbernähen eines Mund-Nasen-Schutzes mit Pflegehinweisen bietet die Stadt Essen an.
Darüber hinaus muss gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen auch in bestimmten Bereichen der Innenstadt und weiteren Plätzen eine Maske getragen werden, dies betrifft:
Fußgängerzone und erweiterte Innenstadt (ab 16. Januar 2021) im Bereich:
weitere Plätze:
Was in den Bereichen des alltäglichen Lebens, im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Handwerk sowie Dienstleistungsgewerbe erlaubt ist, entnehmen Sie bitte der aktuellen Coronaschutzverdordnung des Landes NRW, die Sie auf den Seiten der Landesregierung in der aktuell gültigen Fassung als Download finden.
Für Fragen zu Veranstaltungen, Unterrichtsangeboten, Schulen und Kitas sowie dem Kontakt zur Verwaltung hat die Stadt Gladbeck unter Tel. 02043 / 99-2499 eine Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar.
Bei gesundheitlichen Fragen sollen sich Bürgerinnen und Bürger jedoch weiterhin an die Hotline des Kreisgesundheitsamtes unter Tel. 02361/ 532626 wenden. Aktuelle Informationen bietet der Kreis Recklinghausen auch auf seiner Internetseite.
Informationen zu den aktuellen Maßnahmen stellt auch die Landesregierung in mehreren Sprachen auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) zur Verfügung.
Das Team der Gladbecker Wirtschaftsförderung stellt hier aktuelle Informationen sowie weiterführende Links zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen bereit.
Für Fragen zum Bereich Wirtschaft steht Xhenita Mehmeti (02043 99 2398, xhenita.mehmeti@stadt-gladbeck.de) zur Verfügung.
Um die Zahl der persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, finden Termine in der Verwaltung im Alten und Neuen Rathaus in Bereichen mit Bürgerkontakt nur noch nach telefonischer oder online erfolgter Vereinbarung statt. Es findet eine Zugangskontrolle statt, d.h. es werden nur Besucherinnen und Besucher eingelassen, die bereits einen zwingenden Termin vereinbart haben. Offene Sprechstunden werden nicht angeboten, auch die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters findet nur noch telefonisch statt.
Das Team des Bürgeramtes ist zu den gewohnten Zeiten im Neuen Rathaus erreichbar.
Städtische Einrichtungen bleiben auf Grundlage der aktuellen Landesverordnungen geöffnet. Dies betrifft:
Geschlossen sind aktuell: