Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Der KOD sorgt mit seiner präventiven Arbeit für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen  und Bürger und trägt damit zu einem positiven Erscheinungsbild der Stadt Gladbeck bei. Die Aufgaben des KOD sind vielfältig: Neben der ständigen Präsenz im Stadtgebiet zur Abschreckung potentieller Störer gehört dazu die schnelle Bearbeitung von eingehenden Bürgerbeschwerden über Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, Falschparker oder andere Ordnungswidrigkeiten und ggfls. auch die Ahndung dieser Verstöße. Zum umfangreichen Aufgabengebiet des KOD gehören auch Ordnungsdienste bei Stadtfesten, Überprüfungen von Sondernutzungen, die Schulwegsicherung, die Kontrolle nicht zugelassener, abgemeldeter Fahrzeuge sowie Innenstadtstreifen und Zivilstreifen. Darüber hinaus ergeben sich spezielle Aufgabeninhalte, z.B. durch die Überwachung der Regelungen des Landeshundegesetzes oder städtischer Verordnungen sowie in der engen Zusammenarbeit mit der Polizei (gemeinsame Streifen, etc.).

Sie können u.a. Ermahnungen und Verwarnungen (mit oder ohne Verwarnungsgeld) aussprechen. Weiterhin sind sie berechtigt, Platzverweise zu erteilen, zur weiteren Ermittlung von Sachverhalten können sie auch Personalien feststellen. 

Meldungen für den KOD können Sie unter Tel. 02043/99-2888 an eine Hotline des Amtes für öffentliche Ordnung weitergeben. Unter dieser Telefonnumer erreichen Sie zu den regulären Öffnungszeites des Rathauses den Innendienst des Amtes für öffentliche Ordnung. Außerhalb der Öffnungzeiten des Rathauses erreichen Sie direkt Mitarbeiter:innen des KODs. 

 

Zusätzlich können Hinweise, Anregungen und Beschwerden auch über die bereits eingerichtete Beschwerde-App an die Geschäftsstelle Rat und Bürger gerichtet werden, die dann zur Bearbeitung zuständigkeitshalber an das Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet werden.

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