Für das Anliegen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Der Auszug kann zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters beantragt werden.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für die eigene Person können z.B. für die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Zulassung zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe (Gaststätten, Spielhallen etc.) beantragt werden.
Auszüge für eine juristische Person müssen in der Gewerbeabteilung beantragt werden.
13 Euro (Bar oder EC-Karte)
Personalausweis oder Reisepass