Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern (A und B), Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) und die Straßenreinigungsgebühren. Die genannten einzelnen Abgabearten sind unter den jeweiligen Begriffen näher erläutert.
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebühren-/Tarifsatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Auf Wunsch ist auch eine Fälligkeit zum 01.07. in einer Summe möglich.
Wird eine gesamte Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 01.07. gewünscht, so kann für die entsprechende Benachrichtigung das nachstehende Formular benutzt werden. Die Umstellung der Fälligkeit erfolgt dann ab dem nächsten Kalenderjahr.
Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückeigentümer bzw. der Hausverwalter i.d.R. Ende Januar / Anfang Februar einen aktuellen Veranlagungsbescheid. Mitgeteilte Veränderungen (z.B. An- und Abmeldung von Abfallbehältern) werden in einem Berichtigungsbescheid berücksichtigt.