Die Umlegung ist ein Bodenordnungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 45-79). Hauptzweck einer Umlegung ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach der Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Umlegungen werden in bestimmten Gebieten zur Anpassung der bestehenden Grundstücke an die beabsichtigte neue Bebauung / Nutzung durchgeführt. Anschließend stehen die neuen Grundstücke direkt und ohne weiteres Zutun der Eigentümer für eine optimierte und wirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.
Eine Umlegung wird auf Antrag durch den Gemeinde-Rat angeordnet. Für die Durchführung ist ein unabhängiger Umlegungsausschuss zuständig. Die Stadt Gladbeck verfügt zurzeit über keinen Umlegungsausschuss.
Auf Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Rechtsanspruch.