Beglaubigungen

Beglaubigung von Dokumenten:

Kopien oder Abschriften von Dokumenten können grundsätzlich im Bürgeramt beglaubigt werden. Das Original muss jedoch von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die beglaubigte Kopie/Abschrift ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt.

Personenstandsurkunden, wie Geburts- Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, können im Bürgeramt nicht beglaubigt werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an das Standesamt welches die Originalurkunde ausgestellt hat. 

Beglaubigung einer Unterschrift:

Unterschriften können beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Hierfür ist entweder die Unterschrift vor Ort zu leisten oder das Dokument ist bereits unterschrieben und ein Identitätsdokument ist im Original mitzubringen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- gültiges Identitätsdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

- Gebühr i. H. v. 2,50 € pro Seite, wenn eigene Kopien mitgebracht werden

- Gebühr i. H. v. 3,00 € pro Seite, wenn die Kopien durch das Bürgeramt erfolgen

- Gebühr i. H. v. maximal 5,00 €, bei Schulzeugnissen (nur weiterführende Schulen)

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