Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Zu den Möglichkeiten zählen:
Weitere Einzelheiten zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen finden sie unter:
Darüber hinaus kann für Kinder aus Familien mit vergleichbar geringen finanziellen Mitteln eine Unterstützung für die Inanspruchnahme des mittagessens aus dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit!" in Frage kommen. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/haertefallfonds
Sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen Empfänger der oben genannten Leistungen sind, können Sie sich gerne an das Amt für Soziales und Wohnen wenden und dort beraten lassen. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter Tel.: 02043/99 2600 oder 2601.
Darüber hinaus erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des BuT-Teams unter der E-Mail-Adresse: BuT@stadt-gladbeck.de.
Alle notwendigen Anträge bzw. Informationsblätter haben wir Ihnen hier auf dieser Seite zur eigenen Bearbeitung zusammengestellt.
Den Anträgen ist ein aktueller Leistungsbescheid beizufügen!