Im Februar 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ in Kraft. Mit der Richtlinie sollte ein gemeinsames europaweites Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Die Richtlinie setzt entsprechende Fristen für die Erstellung von Lärmkarten und darauf aufbauend für Aktionspläne zur Bekämpfung der wesentlichen Lärmquellen. Diese Maßnahmen beziehen sich jedoch nur auf Ballungsräume und Hauptverkehrswege (siehe Tabelle). Lärmkarten und Aktionspläne sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Diese Tabelle zeigt nur eine Übersicht über die ersten zwei Stufen der bundesweiten Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten und daran anschließend auch die Lärmaktionspläne werden alle fünf Jahre aktualisiert.
Die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung wurde in der Stadt Gladbeck erfolgreich umgesetzt. Der aktualisierte Lärmaktionsplan wurde am 11.10.2018 vom Rat der Stadt Gladbeck verabschiedet.
Im dritten Lärmaktionsplan sind die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen dargestellt und bewertet, die in der Stadt durch den Straßenverkehr entstehen. Berücksichtigt wurden hierbei bei der Lärmkartierung die Autobahnen A 2 und A 31, die B 224 und verschiedene Landesstraßen.
Die Lärmkartierung erfolgte für Kommunen unterhalb von 100.000 Einwohnern durch die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbrauchscherschutz (LANUV).
Als Ergebnis der Lärmkartierung für die Stadt Gladbeck lässt sich feststellen, dass vor allem Wohnbebauungen an den Landesstraßen von Lärm oberhalb der sogenannten Auslösewerte (65 dB(A) für den Lden und 55 dB(A) für den Lnight ) betroffen sind.
Daraus wurden mögliche Minderungsmaßnahmen abgeleitet. In zukünftige Planungen im Bereich Straßenbau und für die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen werden die Erkenntnisse der Lärmkartierung einfließen. An den betroffenen Straßenabschnitten sind aufgrund des größtenteils erneuerten Ausbauzustands, der nahen Wohnbebauung und eingeschränkter planerischer Möglichkeiten keine akuten Maßnahmen möglich. Passive Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. Lärmschutzfenster, können durch die Stadt Gladbeck derzeit aufgrund der finanziellen Situation nicht gefördert werden.
Die Lärmaktionsplanung ermöglicht neben den Maßnahmen, die den Lärm direkt mindern sollen, die Festlegung von „ruhigen Gebieten“, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Um den „Stadtwald Wittringen“ vor einer weiteren Verlärmung zu schützen, ist diese Fläche weiterhin als ruhiges Gebiet festgelegt.
Die Lärmkartierung und Aktionsplanung für die Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.