Lernmittelfreiheit bedeutet, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, bestimmten Empfängerinnen und Empfängern kostenlos zur Verfügung gestellt werden, d.h. dass ein festgelegter Eigenanteil entfällt.
In Gladbeck hat der Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung im Frühjahr 2010 die Lernmittelfreiheit bestätigt.
Der Eigenanteil an den bereitgestellten Lernmitteln wird von der Stadt Gladbeck übernommen, wenn Eltern Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwöftes Buch sind.
Dazu zählen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (sogenannte Hartz-IV-Leistungen), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen nach Paragraph 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) und nach dem Wohngeldgesetz.
Die Berechtigten werden von den Schulen schriftlich informiert und um die Vorlage gültiger Leistungsbescheide gebeten. Bei rechtzeitigem Nachweis werden die Bücher von der Schule bestellt, die Beträge den Schulen von Seiten des Amtes für Bildung und Erziehung erstattet. Alle Eltern, die die erforderlichen Belege nicht rechtzeitig einreichen, müssen für die Lernmittel in Vorleistung treten und bekommen die Summe nach Vorlage der Belege zurückerstattet.