Steuern (Allgemein)
Nach § 1 des Kommunalabgabengesetzes NW sind die Gemeinden berechtigt, Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen.

Zu den Abgaben zählen auch die gemeindlichen Steuern, wie z.B. die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer.

Erläuterungen und evtl. benötigte Formulare zu den einzelnen gemeindlichen Steuerarten finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort.

 

Die Erhebung sonstiger Steuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes.

Nähere Informationen zu den nicht gemeindlichen Steuern und evtl. benötigte Vordrucke / Formulare sind auf den Infoseiten des Finanzamtes abrufbar.

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