Allgemeine Informationen
Jede Person kann über eine andere Person, sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bitte verwechseln Sie die erweiterte Melderegisterauskunft nicht mit der erweiterten Meldebescheinigung.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro
Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
(Bar oder EC-Karte)