Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34b Gewerbeordnung)
Je nach Erlaubnis belaufen sich die Kosten zwischen 500,-- und 700,00
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbe