Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages können unter Vorlage geeigneter Nachweise (Arbeitslosengeld II-Bescheid, Grundsicherungsbescheid, etc.) an der Information im neuen Rathaus abgegeben werden.
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und Nachweis über Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgrund