Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Stadtverwaltung Gladbeck bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatkräftig unterstützt. Dies gilt vor allem für die Betreuung von Kindern und die Pflege im privaten Umfeld.
Die Rahmenbedingungen für eine Beurlaubung zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen wurden durch verschiedene Gesetze deutlich verbessert und konkretisiert, z.B. das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, das Pflegezeitgesetz, die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW oder das Familienpflegezeitgesetz. Somit ist grundsätzlich eine Beurlaubung in bestimmten Fällen möglich.
Auch Anträgen von Beschäftigten auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
In unserer heutigen Gesellschaft spielt der Wunsch nach Zeitsouveränität sowohl bei Frauen als auch Männern eine große Rolle. So wurden von der Stadtverwaltung einige kreative und vielseitige Lösungswege entwickelt.
Zu den konkreten Unterstützungsangeboten gehören:
- individuelle Arbeitszeitmodelle
- gleitende Arbeitszeit
- Unterstützung/ Beratung bei der Organisation der Kinderbetreuung
- Beratung in Pflegesituationen
- die Einführung von Telearbeit (Beginn einer Pilotphase ab Herbst 2016)
- Angebote zur Gesundheitsprävention
- Fortbildungsangebote