Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Allgemeine Infos zum Verlauf der Ausbildung:
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 3 Jahre und verbindet Theorie und Praxis in einer städtischen Kindertageseinrichtung (an zwei bis drei Tagen in der Woche) in Kooperation mit einer Fachschule/ einem Berufskolleg. Nach bestandenem Examen an der Fachschule bzw. dem Berufskolleg sowie erfolgreich abgeschlossenem Berufspraktikum erwirbst Du die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin“.
Du erhältst eine monatliche Ausbildungsvergütung von derzeit 1.165,69 € brutto nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege); zudem besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen für ein Jahr. Voraussetzungen für die praxisintegrierte Ausbildung sind:
- der Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger/in) oder - die Fachhochschulreife mit beruflicher Grundbildung (FOS 11 und 12) oder - das Abitur und ein Praktikum über 240 Stunden (sechs Wochen in Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, auch in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. eines einschlägigen Ersatzdienstes - Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Die praktische Ausbildung kann nur bei entsprechendem Nachweis über eine Zusage für die praxisintegrierte Ausbildungsform zum Erzieher/zur Erzieherin an einer Fachschule/ einem Berufskolleg erfolgen.