Gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Sächliche und Personelle Aufwendungen:
Personalausgaben
Miete
Heizkosten
Strom
Telefonkosten
Porto
Büromittel
Einrichtungsgegenstände
Reisekosten
Fachliteratur
Fortbildungskosten
Öffentlichkeitskosten
Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei Mietkosten für Geschäftsräume überwiegend im Innenstadtbereich. Mit Ausnahme einer Fraktion werden diese von allen sieben im Rat der Stadt Gladbeck vertretenden Fraktionen geltend gemacht. Bei der DSL-Fraktion werden Mietkosten für die Nutzung privaten Wohnraums abgerechnet.
Der Rat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen wie folgt geregelt:
Die Ratsfraktionen erhalten ab 01.01.2017 als Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung einschließlich der kommunalpolitischen Schulungen:
einen Sockelbetrag von 1.100,00 € je Fraktion (bisher 1.200,00 €)
sowie
einen Betrag von 405,80 € je Ratsmitglied (bisher 415,80 €).
Der monatliche Betrag je Ratsmitglied wird jeweils ab 01. April eines Kalenderjahres in dem Umfang geändert, in dem im vorausgegangenen Kalenderjahr der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen auf der Basis 2010 = 100 sich geändert hat.