Fraktionen sind gemäß § 56 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zusammengeschlossen haben. Im Rat der Stadt Gladbeck muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit. Außerdem verfügen die Fraktionen über besondere Rechte, wie zum Beispiel die Aufnahme von Tagesordnungspunkten für die Ratssitzungen.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Kommunalwahl haben sich folgende Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck konstituiert: