Ausschüsse

Gemäß § 57 der Gemeindeordnung NRW ist der Rat der Stadt dazu ermächtigt, Ausschüsse zu bilden.

Dabei wird zwischen Pflicht- und freiwilligen Ausschüssen unterschieden.

In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.

Der Rat kann beschließen, daß die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Hier geht es zu den Ausschüssen der Stadt Gladbeck

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