Das Programm soll einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und zur Aufwertung der Lebensräume für regionale Arten leisten.
Die Förderung zur Vorgartenumgestaltung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei eine Obergrenze von 800 Euro pro Antrag bzw. Vorgarten festgesetzt ist. Förderfähig sind beispielsweise die Entsiegelung und „Entschotterung“ von Flächen, die Entsorgung von Bodenaushub und die Beschaffung von Pflanzmaterial. Aber auch die Schaffung bzw. Aufwertung von flächigen Grünstrukturen und die Begrünung von Einhausungen wie Zäune oder Mülltonnenstellplätze sowie gärtnerische Dienstleistungen zählen dazu.
Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular können auf der Website www.gladbeck.de/klima heruntergeladen oder persönlich beim Amt für Umwelt, Klima und Energie der Stadt im Alten Rathaus abgeholt werden. Fragen rund um das Förderprogramm beantwortet Davin Neumann vom städtischen Amt für Umwelt, Klima und Energie. Er ist per Mail an Davin.Neumann@stadt-gladbeck.de oder per Tel. 02043 / 99-2463 zu erreichen.