Die Stadt Gladbeck und die Polizei haben deshalb jetzt die Schulleitungen darauf hingewiesen, Schülerinnen und Schüler erneut hinsichtlich der aktuell gültigen Corona-Regelungen zu sensibilisieren und an ein coronakonformes Verhalten auch außerhalb des Schulgeländes zu appellieren. Im öffentlichen Raum sind laut der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten sowie lediglich Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten gestattet.