1. Was ist ein Verkehrsversuch?
Ein Verkehrsversuch ist eine zeitlich begrenzte Umsetzung einer veränderten Verkehrssituation, um eine geeignete Lösung für eine Verkehrssituation zu erproben.
2. Wie lange dauert der Verkehrsversuch an der Buerschen Straße?
Der Verkehrsversuch ist für ca. ein Jahr angesetzt. Der Verkehrsversuch startet nach den Markierungsarbeiten im Juni 2023.
3. Warum muss die Situation an der Buerschen Straße überhaupt verändert werden?
Die heute vorhandene und Anfang der 1990er-Jahre hergestellte Situation ist rechtlich nicht mehr zulässig und gefährlich für Radfahrende. Daher muss sie auf jeden Fall geändert werden. Dies wurde u.a. auch durch den ADFC mehrfach bemängelt und Maßnahmen von der Politik verlangt.
Die heute auf der Straße markierten Radfahrstreifen haben eine Breite von ca. 1,50 Meter. Das aktuelle Mindestmaß für solche Radwege beträgt aber 1,85 Meter. Radfahrstreifen benötigen zudem einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos von 0,5 bis 0,75 Meter Breite, um Unfälle mit öffnenden Türen zu verhindern. Auch dieser Abstand fehlt. Die auf der Straße markierten Parkplätze sind mit ca. 2 Meter Breite zudem für heutige Autos sehr knapp bemessen. Aktuell werden Parkplätze in einer Breite von etwa 2,20 Meter geplant. Für eine sichere Führung des Radverkehrs fehlt somit mehr als ein Meter.
Nach den Straßenverkehrsregeln müssten Kfz beim Überholen von Radfahrern außerdem mindestens 1,50 Meter Abstand einhalten. Da die Fahrbahn für Kfz nur etwa 3 Meter breit ist, ist ein regelkonformes Überholen der Radfahrer durch Autos kaum und für Busse sowie Lkws überhaupt nicht möglich. In der Praxis werden auf der langen Strecke (Brücke) von fast 700 Metern Radfahrende jedoch regelmäßig mit zu geringen Abständen überholt.
In dem Abschnitt zwischen der Erlenstraße/Bülser Straße bis zur Konrad-Adenauer-Allee gibt es auf der Buerschen Straße überhaupt keine eigene Radverkehrsführung. Radfahrende teilen sich mit dem fließenden Kfz-Verkehr und parkenden Autos den Fahrbahnraum bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
4. Wie sieht die Alternative zu der im Verkehrsversuch erprobten Lösung aus?
Die heutige Situation muss auf jeden Fall verändert werden! Die hierfür einzige Alternative ohne sehr kostspieligen und lange dauernden Vollumbau der Straße wäre die Aufhebung des vorhandenen Radfahrstreifens. Die Radfahrenden würden dann gemeinsam mit den Kfz auf der Fahrbahn fahren. In den Bereichen der Straße, wo nur ein Fahrspur zur Verfügung steht (z.B. im Bereich der Brücke), dürften und könnten dann Kfz die Radfahrenden nicht mehr überholen. Aufgrund der sehr ungleichen Fahrgeschwindigkeiten würde dies zu langen Rückstaus von Kfz-Verkehr hinter Radfahrenden führen.
5. Warum wird ein Verkehrsversuch durchgeführt?
Da die Buersche Straße eine wichtige Verkehrsachse für alle Verkehrsteilnehmende ist, ist es hier besonders wichtig, ein gutes Angebot zur sicheren Fortbewegung zu schaffen. Gleichzeitig verändert sich das Straßenbild für alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnende sehr. Der Verkehrsversuch wird durchgeführt, um diese Maßnahme mit großem Diskussionspotential zu erproben, bevor eine dauerhafte Umsetzung erfolgt. Die zeitlich begrenzte Umsetzung ermöglicht sowohl den Gladbecker:innen die Situation in der alltäglichen Praxis zu erleben, als auch der Verwaltung, die umgesetzte Planung und deren Auswirkungen zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
6. Wie wurde die Lösung für den Verkehrsversuch erarbeitet?
Aufgrund der sehr besonderen Situation hat die Verwaltung das Verkehrsplanungsbüro AB Stadtverkehr aus Bonn mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu verschiedenen kurz- und langfristigen Lösungen für die Einpassung einer zulässigen und sicheren Radverkehrsführung beauftragt. Begleitend zur Machbarkeitsstudie fanden zwei Workshops mit dem Gladbecker "Runden Tisch für nachhaltige Mobilität“ statt, in dem Vertreter:innen der Ratsfraktionen, Stadtverwaltung, örtlichen Interessensverbände, Vestischen sowie Polizei zusammenarbeiten. Die Ergebnisse wurden in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 25. August 2022 sowie 9. März 2023 vorgestellt und die Umsetzung des Verkehrsversuchs beschlossen.
7. Warum braucht es eine eigene Infrastruktur für den Radverkehr?
Auf der Buerschen Straße fahren aktuell nachweislich bis zu 700 Radfahrende am Tag. Die derzeitige Situation entspricht nichtmehr den geltenden Regelwerken und gefährdet Radfahrende. Daher muss der zu schmale Radfahrstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen aufgehoben werden und im weiteren Verlauf überhaupt erstmals eine eigene Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Das Fahrrad stellt zudem ein wichtiges Verkehrsmittel der Verkehrswende dar. Die Stadt Gladbeck hat sich mit dem Radverkehrskonzept "Fahrradfreundliches Gladbeck 2025“ das Ziel gesetzt, den Radverkehr in Gladbeck deutlich zu fördern und den Anteil an den alltäglichen Wegen, die Gladbecker:innen mit dem Rad zurücklegen, auf bis zu 25 Prozent zu erhöhen.
8. Warum kann der Grünstreifen nicht benutzt werden?
Die Nutzung des Grünstreifens wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Untersuchung verschiedener Lösungen geprüft. Eine Nutzung für den Rad- und Fußverkehr würde aber zwingend auch Umbauten aller Kreuzungen bedeuten, stellt also allenfalls eine langfristige und kostenintensive Alternative dar. Auch die Nutzung als Parkstreifen ist nicht kurzfristig umsetzbar und kostenintensiv. In der Machbarkeitsstudie wurden derartige Varianten intensiv untersucht und unter verschiedenen Kriterien bewertet. Dabei sprechen vor allem Gründe der Verkehrssicherheit, der Stadtgestaltung und des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung neben der Frage der Kosten und dem Zeithorizont gegen derartige Varianten.
9. Warum kein Tempo 30?
Die Buersche Straße stellt eine überörtliche Hauptverkehrsstraße dar, daher ist eine Anordnung von Tempo 30 derzeit nicht möglich. Die Radfahrenden werden im Rahmen des Verkehrsversuchs durch den Einsatz eines geschützten Radfahrstreifens (Protected-Bike-Lane) vom Kfz-Verkehr getrennt. Das sorgt sowohl für ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden, als auch für objektive Sicherheit auf der Strecke.
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“. Diese Initiative fordert vom Bund, dass Kommunen einen größeren Handlungsrahmen nach der StVO erhalten, damit vor Ort über die zulässige Höchstgeschwindigkeit entschieden werden kann.
10. Warum werden keine Kreisverkehre gebaut?
Der Umbau der Kreuzungen zu Kreisverkehren allein kann den derzeitigen Zustand nicht auflösen, da der Radweg auf der Buerschen Straße nicht mehr regelkonform ist. Grundsätzlich sind Kreisverkehre für die Kreuzungen an der Erlenstraße / Bülser Straße und am Krusenkamp / Heinrich-Krahn-Straße denkbare Lösungen. Jedoch handelt es sich hierbei um sehr langfristige und kostenintensive Maßnahmen, die aktuell noch nicht eingeplant sind.
11. Warum können die Radfahrende nicht die Gehwege nutzen?
Hierfür sind die Gehwege zu schmal: Entlang der Buerschen Straße weisen sie zwei unterschiedliche Maße auf. Im Bereich der Brücke fällt der Gehweg mit 3 Metern etwas breiter aus, als im weiteren Verlauf der Straße, wo die Breite des Gehweges auf 2,50 Meter reduziert wird. 2,50 Meter stellen das Mindestmaß für einen Gehweg dar und sollten nicht unterschritten werden. Der Gehweg an der Buerschen Straße weist somit nur das empfohlene Mindestmaß auf und bietet keine Möglichkeit, zusätzlich den Radverkehr dort unterzubringen.
Die gemeinsame Nutzung von Geh- und Radwegen soll zudem aus Gründen der Verkehrssicherheit eine absolute Ausnahme sein: Die Kombination von Rad- und Fußverkehr führt häufig zu Konflikten aufgrund der sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten (Fußgänger:in mit maximal ca. 7 km/h, Radfahrende ca. 15 km/h, Pedelec bis 25 km/h), weshalb eine Trennung dieser Verkehrsarten grundsätzlich empfohlen wird.
12. Wird etwas gegen das Gehwegradeln unternommen?
Durch die Schaffung einer attraktiven Führung im Fahrbahnbereich können auch unsichere Radfahrende komfortabel auf dem Radweg fahren. Hierdurch sollte die Anzahl der "Gehwegradler:innen“ sinken. Zudem wird der Gehweg als reiner Gehweg beschildert. Sollten zukünftig Probleme bestehen, kann ordnungsrechtlich eingegriffen werden.
13. Wie viele Stellplätze fallen weg?
Auf der Buerschen Straße entfallen von 274 Stellplätzen für Autos insgesamt 190 Stellplätze. Alle diese Stellplätze sind, auch in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, aktuell nicht bewirtschaftet, hier kann also unbegrenzt kostenlos geparkt werden.
14. Wo sollen die Anwohner:innen parken?
Für die Anwohner:innen stehen weiterhin 84 kostenlose Stellplätze im öffentlichen Straßenraum an der Buerschen Straße zur Verfügung. Ein Großteil des ersten Abschnitts der Buerschen Straße ab der Schillerstraße hat keine direkten Anwohner:innen. Neue Parkplätze als Ersatz werden an der Heinrich-Krahn-Straße (9 zusätzliche Stellplätze) und im Bereich der Schillerstraße geschaffen (15 Stellplätze). Dennoch geht die Verwaltung davon aus, dass sich zumindest ein Teil der aktuellen Nachfrage in die angrenzenden Wohngebiete verlagert. Daher wird sowohl vor, als auch während des Verkehrsversuchs der Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten erfasst und ausgewertet.
15. Wo sollen die Besucher:innen und Arbeitnehmer:innen der Innenstadt parken?
Mit dem Festplatz steht südlich der Innenstadt ein kostenfreier und wenig ausgelasteter Parkplatz zur Verfügung. Hier sind (auch aktuell bei einer teilweisen Nutzung für die Container-Unterkunft) zwischen 80 und 140 Stellplätze regelmäßig nicht belegt. Diese liegen in ähnlicher Entfernung von 200 bis 500 Metern zur Innenstadt, wie ein Großteil der kostenlosen Stellplätze an der Buerschen Straße und sind ebenfalls über eine der Hauptverkehrsstraßen der Stadt Gladbeck, die Horster Straße, zu erreichen. Darüber hinaus bieten zahlreiche Parkhäuser in der Innenstadt zu jeder Tageszeit freie Kapazitäten im Umfang von mehreren hundert kostenpflichtigen Stellplätzen an. Arbeitnehmer:innen können in den Parkhäusern dauerhaft Stellplätze anmieten.
16. Wie sollen Menschen mit Behinderung in die Innenstadt kommen?
In der Innenstadt stehen zahlreiche Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung, beispielsweise an der Humboldtstraße, der Schillerstraße, der Friedrichstraße, an der Sparkasse, an der Rentforter Straße und an der Marktstraße.
Hier finden Sie eine vollständige Auflistung der Parkmöglichkeiten:
https://stadt-gladbeck.de/Leben_Wohnen/Verkehr/Behindertenparkplaetze.asp?highmain=19&highsub=3&highsubsub=0
Sollten Sie auf der Buerschen Straße wohnen und einen Stellplatz für Menschen mit Behinderung benötigen melden Sie sich bitte bei uns.
17. Welche Wirkung ist im Hinblick auf Lärm-/Luftverschmutzung zu erwarten?
Da dem Autoverkehr weiterhin eine eigene Fahrspur zur Verfügung steht, ist nicht mit großen Veränderungen hinsichtlich Lärm- und Luftverschmutzung zu rechnen. Langfristig besteht die Hoffnung, dass mehr Verkehrsteilnehmende auch auf der Buerschen Straße auf das Fahrrad oder den ÖPNV umsteigen.
18. Warum endet der Verkehrsversuch vor der Konrad-Adenauer-Allee?
Die Konrad-Adenauer-Allee ist eine Landesstraße. Die Verkehrsströme werden hier über eine Ampel geregelt. Die Anpassung der Ampelschaltung, um den Verkehrsversuch bis zur Konrad-Adenauer-Allee durchzuführen, ist kurzfristig nicht möglich. Wenn sich die im Verkehrsversuch erprobte Lösung für die gesamte Buersche Straße bewährt, wird eine verbesserte dauerhafte Anpassung der Ampel erfolgen.
19. Wird untersucht, ob sich der Verkehrsversuch auf das Einkaufsverhalten auswirkt?
Das Einkaufsverhalten wird nicht untersucht. Die Beeinflussung des Einkaufsverhaltens unterliegt zu vielschichtigen Faktoren (gesamtwirtschaftliche Situation etc.), um hier konkrete Schlüsse ziehen zu können. Die Stadtverwaltung steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit der Händler:innenschaft.
20. Wie viel kostet der Verkehrsversuch?
Die Kosten für die Markierungsarbeiten, Beschilderung und Begleitung des Verkehrsversuchs inkl. der Schaffung und Aufwertung anderer Parkmöglichkeiten beläuft sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung auf ca. 240.000 Euro.
21. Wo kann ich mich beschweren/Verbesserungsvorschläge machen?
Für Rückfragen und Anregungen haben wir eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen diese wochentags von 7 bis 20 Uhr:
02043 - 9212042
oder per mail an
verkehrsversuch@stadt-gladbeck.de
22. Wie kann ich mich als Bürger:innen für/gegen den Verkehrsversuch einsetzen?
Im Rahmen des Verkehrsversuchs werden Befragungen, sowie Aktionen auf der Buerschen Straße durchgeführt. Alle Bürger:innen sind hierzu herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Wenn die Termine feststehen, werden sie durch die Stadt, z.B. auf der städtischen Homepage, bekannt gegeben.
23. Was passiert nach dem Verkehrsversuch?
Vor und mehrfach während des Verkehrsversuchs werden Verkehrserhebungen und Befragungen durchgeführt. Diese werden im Anschluss ausgewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Verwaltung eine Empfehlung aussprechen, ob der Verkehrsversuch in eine dauerhafte Lösung überführt werden sollte. Diese Empfehlung wird erneut im zuständigen Fachausschuss beraten.
24. Soll die Buersche Straße komplett umgebaut werden?
Der Fachausschuss hat beschlossen, dass langfristig ein Vollumbau der Buerschen Straße erfolgen soll und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Planung beauftragt. Es gibt jedoch keinen konkreten Zeitpunkt, der für einen Umbau benannt werden kann.
25. Sind weitere Verkehrsversuche in Planung?
Zurzeit sind keine weiteren Verkehrsversuche geplant.
26. Können Straßen für weitere Verkehrsversuche vorgeschlagen werden?
Hinweise zu Problemen und Bedarfen im Stadtgebiet können jederzeit über die Gladbeck-App oder im Rahmen der Bürgersprechstunde an die Verwaltung heran getragen werden.