Die Stadt Gladbeck führt ein Interessenbekundungsverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter für den Zeitraum vom 01. April 2025 bis zum 31. Dezember 2025 durch. Das Interessenbekundungsverfahren wird dabei in der Zeit vom 14. Februar 2025 bis zum 14. März 2025 durchgeführt. Die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem Verfahren stellt zugleich den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (§§ 18 ff Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)) dar.
1. Zweck dieser Interessenbekundung
Um das Angebot im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf ein stadtverträgliches Maß zu beschränken, wird von der Stadt Gladbeck die Gesamtflotte für E-Scooter-Sharing auf 300 Fahrzeuge begrenzt. Die Anzahl wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität beschlossen.
2. Verfahrensablauf
Jeder Interessent kann in der Zeit vom 14. Februar 2025 bis zum 14. März 2025 formlos den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Stadt Gladbeck für den Zeitraum vom 01. April 2025 bis zum 31. Dezember 2025 digital an sondernutzungen@stadt-gladbeck.de stellen. Sollten aus dem Interessenbekundungsverfahren mehrere gleich geeignete Anträge hervorgehen, erfolgt die Festlegung des Kontingents durch gleichmäßige Aufteilung auf sämtliche Interessenten.
Dabei kann der Interessent bei der Beantragung auch von der maximal möglichen Höhe des Kontingents gemäß der gleichmäßigen Verteilung nach unten abweichen. Im Falle, dass ein Interessent das mögliche (Teil-)Kontingent nicht ausschöpfen sollte, wird das verbleibende Kontingent, bei bestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft und die entsprechenden Erlaubnisse mit Gültigkeit zum 01. Januar 2023 erteilt.
Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Gladbeck.
3. Einzureichende Unterlagen
Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Nachweis, dass die von dem Erlaubnisnehmer eingesetzte Fahrzeugflotte den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entspricht, diese also verkehrssicher sind und eine gültige Versicherungsplakette haben. Weiterhin muss der Nebenvertrag unterzeichnet werden.
Folgende Unterlagen sind zur Interessensbekundung und Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis schriftlich einzureichen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem StrWG NRW mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren
- Modellbezeichnung
- Typbezeichnung
- Zulassung
- Betriebserlaubnis
- Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Nachweis über Versicherer (Bekundung; Versicherungsnachweis nach 1 Monat zu erbringen)
- Ausfertigung der AGB, Nutzungsvertrag, Nutzungsbedingungen
- Wunschkontingent
- Unterzeichneter Nebenvertrag
Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Stadt Gladbeck sowie der Ausschöpfung des Gesamtkontingentes können weitere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse besteht nicht.
4. Anlagen:
- Sondernutzungssatzung
- Nebenvertrag
- Schutzzonen und Abstellorte
Ansprechpartnerinnen bei der Stadtverwaltung
Ann-Katrin Schaepers
Amt für öffentliche Ordnung
Tel.: 02043-99 2010
ann-katrin.schaepers@stadt-gladbeck.de
Kathrin Webers
Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr
Tel.: 02043-99 2631
kathrin.webers@stadt-gladbeck.de