Gemeinschaftlicher Umweltfonds - Jetzt bewerben!

Mit dem gemeinschaftlichen Umweltfonds unterstützt das Klimaschutzmanagement der Stadt Gladbeck seit Mai 2024 gemeinschaftliche Klima- und Umweltprojekte in Ihrer Umsetzung. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens können Projekte mit bis zu 5.000 € finanziell unterstützt werden.

Die verfügbaren Gelder des Umweltfonds stammen aus der finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen. Die Gladbecker Verwaltung erhält für Windenergieanlagen auf Gladbecker sowie Bottroper Stadtgebiet Zuwendungen von deren Betreibern. Die Gelder sollen dem lokalen Klima- und Umweltschutz zu Gute kommen, indem Gladbecker:innen von diesen direkt profitieren. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien in Gladbeck werden somit vor Ort weitere Klima- und Umweltschutzprojekte von Bürger:innen unterstützt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit welchen Projekten können wir uns bewerben?

Unterstützt werden gemeinschaftlich geplante und noch nicht umgesetzte Projekte, welche einen Bezug zum Klimaschutz und/oder Umweltschutz haben. Wichtig ist, dass das Projekt gemeinschaftlich umgesetzt werden soll. Bewerbung können somit von Nachbarschaften, Wohnheimgruppen, Einrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen, sozialen Trägern etc. eingereicht werden. 

Projekte von Einzelpersonen auf Privatgrundstücken sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Je Projekt werden maximal 5.000 € ausgezahlt. Dies bei maximal 100 % der anfallenden Kosten, für welche Rechnungen sowie sonstige Belege vorgelegt werden können. Die Förderung entspricht maximal dem Betrag, welcher in der Bewerbung angegeben wurde.

Wie können wir uns bewerben?

Für eine Bewerbung ist das unten stehende Formular auszufüllen und bei Sophia Sprang (digital oder analog, Kontaktdaten siehe unten) einzureichen. 

Wer entscheidet über die Vergabe?

Eine Fachjury entscheidet darüber, welche Projekte unterstützt werden. Jeweils zweimal im Jahr (Herbst und Frühjahr) tagt diese. Anschließend erhalten alle Bewerber:innen eine Nachricht über den Ausgang der Juryentscheidung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Wann können wir unser Projekt umsetzen?

Mit der Umsetzung des Projektes kann erst nach Bekanntgabe der entsprechenden Juryentscheidung begonnen werden. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Das Risiko der Nicht-Förderung verbleibt bei den Bewerber:innen.

Wann erhalten wir die Gelder?

Die Gelder werden erst nach Umsetzung des Projektes sowie Vorlage aller Rechnungen ausgezahlt.

Downloads (pdf siehe Anhang):

Bewerbungsformular 

Hinweise über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten gemäß Art. 13 EU Datenschutzgrundverordnung

Kontaktdaten:

Stadt Gladbeck

-Umweltabteilung-

Sophia Sprang

Willy-Brandt-Platz 2 

45964 Gladbeck

02043/99-2378

sophia.sprang@stadt-gladbeck.de

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