4 Entwässerungsgebühren | Stadt Gladbeck

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ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN



festverbauter Wasserzähler


Gemäß Satzung der Stadt Gladbeck von 1997 über die Erhebung von Entwässerungsgebühren, werden für die Einleitung von Schmutz - und Niederschlagswasser getrennte Gebühren erhoben.
Alles zum Thema "Entwässerungsgebühren und Gartenbewässerung"  erfahren Sie beim

Amt für kommunale Finanzen - Abteilung Steuern und Abgaben (StA 20/3).

Ansprechpartnerinnen:

Martina Klein
Telefon: 02043-99 2474
E-Mail: martina.klein@stadt-gladbeck.de
Amt für kommunale Finanzen, StA.20/3

Formulare:



Unter den flogenden Links finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema:
"Niederschlagswasser und Gebühreneinsparung"

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