ENTWÄSSERUNGSGEBÜHREN

Gemäß Satzung der Stadt Gladbeck von 1997 über die Erhebung von Entwässerungsgebühren,
werden für die Einleitung von Schmutz - und Niederschlagswasser getrennte Gebühren erhoben.
Unter den flogenden Links finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema:
"Niederschlagswasser und Gebühreneinsparung"