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ZUSTANDS- UND FUNKTIONSPRÜFUNG PRIVATER ABWASSERANLAGEN



Prüfinstrumente

Anforderungen an private Abwasserleitungen im Erdreich oder
unterhalb der Bodenplatte sind im Landeswassergesetz (LWG) NRW in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt.

Konkret regeln die §§ 56, 58 und 59 LWG die Anforderungen an Abwasserleitungen.
Zum § 59 hat das Land NRW eine Rechtsverordnung erlassen.
(Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen)
In der Rechtsverordnung wird Art und Umfang der sogenannten Funktionsprüfung für private Abwasseranlagen geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Stichpunkten:


Ansprechpartner zum Thema:


Peter Reich
Telefon:     02043/99-2392 (vormittags)
E-Mail: 
    peter.reich@stadt-gladbeck.de



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