ZUSTANDS- UND FUNKTIONSPRÜFUNG PRIVATER ABWASSERANLAGEN
Anforderungen an private Abwasserleitungen im Erdreich oder unterhalb der Bodenplatte sind im Landeswassergesetz (LWG) NRW in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt.
Konkret regeln die §§ 56, 58 und 59 LWG die Anforderungen an Abwasserleitungen. Zum § 59 hat das Land NRW eine Rechtsverordnung erlassen. (Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen) In der Rechtsverordnung wird Art und Umfang der sogenannten Funktionsprüfung für private Abwasseranlagen geregelt.