STADTENTWÄSSERUNG - Häufig gestellte Fragen:

Fragen allgemein

1. Welches Abwasser muß durch die Stadt Gladbeck entsorgt werden?
Schmutzwasser aus privaten Haushalten und öffentlichen Gebäuden, gewerbliches Produktionsabwasser sowie Niederschlagswasser (Regenwasser), das von versiegelten Flächen in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.


2. Wie wird das Abwasser entwässert?
Das Kanalnetz der Stadt Gladbeck ist ca. 240 km lang, und ursprünglich als Mischsystem angelegt worden.

Seit Mitte der 1990er Jahre wird in Teilbereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser auch getrennt abgeleitet.

3. Was ist ein Mischsystem?
Schmutz- und Niederschlagswasser werden über ein Kanalrohr der Kläranlage zugeführt.


4. Was ist ein Trennsystem?
Schmutz- und Niederschlagswasser werden mittels zwei getrennter Leitungen abgeleitet.

Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage geleitet.
Das Niederschlagswasser wird einem Gewässer oder einer Versickerungsanlage zugeführt.

5. Wie setzt sich das öffentliche Kanalnetz zusammen?

Im freien Gefälle verlegte Leitungen:
Mischwassersystem      ca. 206 km Länge  = 86%
Regenwassersystem     ca.   16 km Länge  =  7%       
Schmutzwassersystem  ca.  10 km Länge  =   4% 
 
Als Druckleitung verlegte Leitungen:
Schmutzwassersystem    ca.  8 km Länge  =   3%       

6. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Gladbeck zum Erhalt eines intakten Kanalsystems?
Zum einen führt die Stadt Gladbeck regelmäßig Sichtprüfungen aller öffentlichen Entwässerungsanlagen durch.
Hierbei werden alle Kanalleitungen gespült, um größere Ablagerungen zu entfernen.
Desweiteren wird, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung des öffentlichen Kanalnetzes, jährlich eine TV-Untersuchung ausgewählter Kanalnetzbereiche durchgeführt.
Erkannte Schäden des Kanalnetzes werden in einen Kanalsanierungsplan aufgenommen und behoben.
Wurzeln und Verkrustungen werden ausgefräst, kleinere Beschädigungen können durch einen innenliegenden Schlauch (Inliner-Verfahren) saniert werden.
Diese Sanierungsarten werden im Inneren des Rohres durchgeführt.
Ein notwendiger Austausch der Rohrleitung findet in offener Bauweise statt.

7. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
- die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EUWRRL),

- das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG),
- das Landeswassergesetz NRW (LWG)
- die Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck 


Fragen zum Abwasserrückstau im Kanal

8. Wodurch entsteht ein Rückstau im Kanalsystem?
Durch verstopfte oder beschädigte Kanalleitungen, starken Wurzeleinwuchs, oder durch ein überlastetes Kanalsystem, infolge eines stattfindenden Starkregenereignisses.
Weitere Informationen hier:
"STARK GEGEN STARKREGEN" - Informationen zum Gebäudeschutz

9. Welche Bereiche sind gegen Rückstau aus dem städtischen Kanal zu sichern?
Alle Ablaufbereiche, deren Oberkante unterhalb der Rückstauebene liegt. Als Rückstauebene ist der nächste, höhergelegene Schachtdeckel im Gehweg oder Straßenbereich anzunehmen.
Mögliche Ablaufstellen sind beispielsweise Boden-und Hofabläufe, Pumpensümpfe, Sanitäranlagen, Überläufe von Versickerungs- und Rückhalteanlagen.
Weitere Informationen hier:
Systemskizze Rückstausicherung

10. Welche technischen Möglichkeiten zum Schutz gegen Rückstau gibt es?
Bodenabläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, können durch eine Rückstausicherung vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz geschützt werden.

Hierbei ist zu beachten, daß bei geschlossener Rückstausicherung kein weiteres Abwasser in das Kanalnetz eingeleitet werden kann.
Abwasser aus Bädern, Küche, Waschkeller aber auch Niederschlagswasser, das von der Gebäudehinterseite unter der Bodenplatte zum Kanal geleitet wird, staut sich in diesem Fall an der geschlossenen Rückstausicherung auf, und tritt dann beispielsweise aus einem vorhandenen Bodenablauf aus.
Für die Dauer eines Rückstaus aus dem öffentlichen Kanalnetz sollten also keine Wasch- oder Spülvorgänge durchgeführt werden.
Niederschlagswasser sollte versickert oder über außenliegende Leitungen, alternativ über geschlossene, unter der Kellerdecke geführte Leitungen, vom Schmutzwasser getrennt, in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Desweiteren minimiert das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen und technisch empfohlenen Prüfungs-und Wartungsintervalle der Grundstücksentwässerungsanlage das Risiko eines Rückstaus durch Verstopfung oder Beschädigung des Hausanschlußkanals.
Weitere Informationen hier:
Systemskizze Rückstausicherung  


 




 


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