GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG - Häufig gestellte Fragen: Fragen zur privaten Grundstücksentwässerung
1. Was gehört zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage? Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören alle baulichen Anlagen, die innerhalb eines Gebäudes und auf dem Grundstück anfallendes Abwasser (Schmutz -und Regenwasser) sammeln und in den öffentlichen Kanal oder in den Untergrund einleiten, Fallleitungen, Grundleitungen, Bodenabläufe, Ablaufrinnen, Rückstauklappen, Revisionsöffnungen, Absperrschieber, Hebeanlagen, Abwasserpumpen, Druckrohrleitungen, Kontroll-/Revisionsschächte, Anschlusskanäle, Versickerungsanlagen (z.B. Rigolen), Regenrückhaltebecken, Abscheideanlagen, u.ä. Weitere Informationen hier: Begriffsdefinition, Abgrenzungen, Zuständigkeiten
2. Wo liegt die Zuständigkeitsgrenze für Grundstücksentwässerungsanlagen? Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck endet die Zuständigkeit für den Grundstückseigentümer nicht an der Grundstücksgrenze. Der Anschlusskanal zwischen Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Kanal gehört mit zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage. Hinweis für Gebäude auf Erbpachtgrundstücken: Hier ist nicht der Grundstückseigentümer, sondern der Erbpachtnehmer (Hauseigentümer) zuständig, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Weitere Informationen hier: Begriffsdefinition, Abgrenzungen, Zuständigkeiten
3. Welche Pflichten habe ich als Betreiber:in einer Grundstücksentwässerungsanlage? Der Grundstückseigentümer ist für die Instandhaltung seiner privaten Grundstücksentwässerungsanlagen verantwortlich. Dazu gibt es eine Vielzahl technischer Regeln und Gesetze. (s.Punkt 7) Hinweis für Gebäude auf Erbpachtgrundstücken: Hier ist nicht der Grundstückseigentümer, sondern der Erbpachtnehmer (Hauseigentümer) verantwortlich, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Weitere Informationen hier: Zustands-und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen 4. Warum ist die Dokumentation der Grundstücksentwässerungsanlage wichtig? Eine gute Dokumentation hilft bei der Fehlersuche eines aufgetretenen Schadens oder einer Verstopfung im Abwassersystem und vereinfacht eine möglicherweise, anschließende Sanierung (Zeit-/ Kostenersparnis).
5. Welche Unterlagen gehören zu einer Dokumentation meiner Grundstücksentwässerungsanlage? Legen Sie einen Lageplan an (Bestandsplan, maßstäblich). Fotografieren Sie den aktuellen Bestand Ihrer Abwasserleitungen. Weitere Informationen hier: Dokumentation meiner Grundstücksentwässerungsanlage
6. Darf ich auf meinem Grundstück einen Kontroll-/Revisionsschacht mit Erdreich überdecken und bepflanzen? Nein, auf keinen Fall. Ein Kontroll-/Revisionsschacht dient zur Wartung, Kontrolle und Sanierung der Abwasserleitungen. Er sollte außerhalb des Hauses liegen und frei zugänglich sein, d.h. nicht überpflastert, überbaut oder mit Erdreich überschüttet werden.
7. Wo beantrage ich einen Kanalanschluss? Bei Neu- oder Umbaumaßnahmen wird der Kanalanschluss mit dem Bauantrag durch das Planungsbüro beim Amt für Planen-Bauen-Umwelt, Abteilung 61/2 Bauordnung beantragt.
8. Wer darf den Kanalanschluss verlegen? Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum dürfen nur von Fachunternehmen durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Abteilung: Unterhaltung von Straßen und Entwässerungsanlagen Hanna Köhl Tel.: 02043 99 2049 E-Mail: hanna.koehl@stadt-gladbeck.de
9. Wer trägt die Kosten für eine Kanalanschluss? Die Kosten für einen Kanalanschluss tragen Eigentümer:innen des anzuschließenden Grundstückes. Hinweis für Gebäude auf Erbpachtgrundstücken: Hier tragen nicht Grundstückseigentümer:innen, sondern der Erbpachtnehmer:innen (Hauseigentümer:innen) die Kosten, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
10. Wie schütze ich meinen Keller gegen eindringendes Oberflächenwasser? Das Oberflächengefälle sollte vom Gebäude wegführen. Lichtschächte und Kellereingänge mit Schwellen und Abläufen versehen. Über Dränageleitungen die rund ums Gebäude verlegt werden, kann im Erdreich anstehendes Wasser abgefangen und vom Gebäude weggeleitet werden. Hierbei ist zu beachten: Dränageleitungen dürfen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Kellerwände und Bodenplatte abdichten (Stichworte: Weiße Wanne, Schwarze Wanne, Horizontalsperren) Dichtmanschetten für Mauerdurchführungen der Versorgungsleitungen einbauen Weitere Informationen hier: Darstellung Kellerschnitt
Fragen zum Abwasserrückstau im Kanal
11. Wodurch entsteht ein Rückstau im Kanalsystem? Durch verstopfte oder beschädigte Kanalleitungen, starken Wurzeleinwuchs, oder durch ein überlastetes Kanalsystem, infolge eines stattfindenden Starkregenereignisses. Weitere Informationen finden Sie hier: "STARK GEGEN STARKREGEN" - Informationen zum Gebäudeschutz
12. Welche Bereiche sind gegen Rückstau aus dem städtischen Kanal zu sichern? Alle Ablaufbereiche, deren Oberkante unterhalb der Rückstauebene liegt. Als Rückstauebene ist der nächste, höhergelegene Schachtdeckel im Gehweg oder Straßenbereich anzunehmen. Mögliche Ablaufstellen sind beispielsweise Boden-und Hofabläufe, Pumpensümpfe, Sanitäranlagen, Überläufe von Versickerungs- und Rückhalteanlagen. Weitere Informationen hier: Systemskizze Rückstausicherung 13. Dürfen Dränageleitungen an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden? Nein, gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Gladbeck dürfen Dränageleitungen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.
14. Dürfen Abläufe von Kellerlichtschächten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden? Prinzipiell ja, Abläufe sind jedoch gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern.
15. Wo bekommt man Angaben zur Lage und Tiefe des städtischen Kanals? Auskunft aus dem Kanalkataster erhalten Sie unter Angabe des Bauvorhabens per E-Mail unter: bjoern.meininghaus@stadt-gladbeck.de
16. Wo finde ich Unterlagen/Pläne zur Entwässerungsanlage meines Grundstücks? Im Bauarchiv der Stadt Gladbeck befinden sich zu vielen Gebäuden in Gladbeck sogenannte Hausakten. Diese enthalten eventuell Informationen zur Entwässerungsanlage. Bauakteneinsicht, Anmeldung unter: 02043-99 2028
Fragen zu Abwassergebühren
17. Wie setzt sich die Entwässerungsgebühr zusammen? Die Entwässerungsgebühr setzt sich aus der Schmutz- und Regenwassergebühr zusammen. Die Schmutzwassergebühr wird aus der entnommenen Trinkwassermenge berechnet. 1m³ Trinkwasser entspricht 1m³ Schmutzwasser. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus den versiegelten Grundstücksflächen, die in den öffentlichen Kanal entwässern. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie unter: Entwässerungsgebühren
18. Wie kann ich meine Niederschlagswassergebühr senken oder davon befreit werden? In dem ich versiegelte Flächen vom Kanalnetz abkopple. Weitergehende Informationen finden Sie hier: "Entwässerungsgebühren und Möglichkeiten Gebühren zu sparen"
19. Welche Pflasterarten kann ich verwenden? Die Stadt Gladbeck erkennt zur Senkung der Niederschlagswassergebühren nur Rasengittersteine als versickerungsfähiges Pflaster an. Achtung: Bei der Verlegung von sogenanntem Ökopflaster erfolgt keine Gebühreneinsparung.
20. Wie kann ich Niederschlagswasser nutzen? Regenwasser in einer Regentonne oder Zisterne sammeln und für die Gartenbewässerung nutzen. Das gesammelt Wasser kann auch als Nutzwasser im Haus verwendet werden, beispielsweise zur Toilettenspülung. Wichtig: Brauchwasserleitungen dürfen nicht mit dem Trinkwasserleitungsnetz verbunden werden.