Herrichtung und Pflege der Grabstätten

Grabmale müssen sich harmonisch und der Würde des Friedhofs angemessen in das Gesamtumfeld einfügen. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Die entsprechenden Entwürfe sind vom Steinmetz zur Genehmigung einzureichen. Die Grabmale sind in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Standsicherheit wird regelmäßig durch die Friedhofsbetreiber kontrolliert.

Wird eine Grabstätte vernachlässigt und trotz amtlicher Aufforderung nicht in Ordnung gebracht, kann die Stadt das Nutzungsrecht ohne Entschädigung gegen Gebühr entziehen. Grabstätten werden seitens der Stadt mit einer Steineinfassung versehen.

Nicht gestattet sind:

  • das flächenhafte Belegen von mehr als 50% der jeweiligen Grabstätte mit natürlichem Gestein jeglicher Art und Form
  • das Verwenden chemischer Unkrautvernichter
  • das Aufstellen von Kränzen, Blumengebinden etc. aus Plastik, oder anderen Kunststoffen
  • die Verwendung von Torf oder Torfprodukten

 

 

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