Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt. Bestattet werden dürfen dort alle Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Gladbeck waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte (z.B. Familiengruft) besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Ausnahmegenehmigung.
Die Friedhöfe gelten als öffentliche Grünanlagen und sind ganztägig geöffnet. Die Öffnungszeiten der Trauerhalle sind Mo bis Fr 8 bis 15.30 Uhr und Sa, So, Feiertag 10 bis 12 Uhr.
Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu benehmen. Kinder unter 12 Jahren dürfen Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten.
Unter anderem sind folgende Dinge nicht gestattet:
- die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren (Ausnahme: Kinderwagen, Rollstühle)
- an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen
- den Friedhof und seine Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen
- Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter abzuladen
- zu lärmen, zu spielen oder zu lagern
- Hunde frei laufen zu lassen (Hundekot ist sofort zu beseitigen.)