Ein Abonnement ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Abonnement und der Stadt Gladbeck für die Dauer einer Spielzeit. Es ist schriftlich anzumelden.
Ein Abo - ausgenommen die MJS-Card - verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 31. März der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Gleiches gilt für Änderungswünsche.
Ermäßigungsansprüche sind anschließend regelmäßig bis spätestens 30. April nachzuweisen, sonst wird das Abonnement zum Vollpreis geführt.
Termin- und Programmänderungen aus technischen oder künstlerischen Gründen bleiben vorbehalten. Bei Ausfall durch Streik, höhere Gewalt oder für versäumte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet.
Verlorene Abo-Ausweise werden gegen ein Entgelt von zwei Euro ersetzt.
Bitte teilen Sie uns Änderung von Anschrift oder Bankverbindung mit. Für etwaige Kartenverluste haftet die Stadt nicht. Besondere Bankgebühren werden den Abonnenten zusätzlich berechnet.
Die Abonnenten sind damit einverstanden, dass persönliche Daten zur Verwaltung der Abonnements elektronisch gespeichert werden.