Frauen und Mädchen

»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Grundgesetz Art. 3 Abs. 2
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune verwirklichenZur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen auf kommunaler Ebene beizutragen ist die Aufgabe von Verwaltung und Politik, aber auch aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Kommune hat in allen Zuständigkeiten auch nach außen hin die Aufgabe wahrzunehmen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte gibt hierfür Impulse und begleitet die Umsetzung.