Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 Absatz 2 steht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Gleichstellung bedeutet, die Gleichberechtigung von Mann und Frau in die Lebenswirklichkeit umzusetzen. Zur Unterstützung der Umsetzung hat der Gesetzgeber bis heute zahlreiche Gesetze erlassen. Die wichtigsten finden Sie hier: