Richtlinie für die Vermarktung städtischer Wohnbauflächen
Seit 1995 hat die Stadt Gladbeck ihre Aktivitäten zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen durch neue Kooperationsformen mit privaten Grundstückseigentümern intensiviert.Dem Gladbecker Immobilienmarkt steht ein quantitativ und qualitativ außergewöhnliches Wohnbauflächenpotenzial zur Verfügung, das Gladbeck als Wohnstandort attraktiv macht
Grundstücksbewerberbogen ( pdf )
Ziele der städtischen Wohnbaupolitik sind:
Die Stadt Gladbeck wird an ihrer in hohem Maß sozial motivierten Wohnbaupolitik und an der Tradition, dem Immobilienmarkt attraktive, aber preisgünstige Wohnbauflächen bereit zu stellen, auch in Zukunft festhalten.
A Gladbecker Subventionsmodell 2007
Wesentlicher Bestandteil der vom Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 02.12.1999 beschlossenen „Richtlinie für die Vermarktung städtischer Wohnbauflächen“ ist das Modell für die Subventionierung von Grundstückskaufpreisen ( „Gladbecker Subventionsmodell 2007“ ), das die Wohnungsraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzen sollte.
Das Gladbecker Subventionsmodell 2007 wird sowohl bei Direktverkäufen an Grundstücksinteressenten als auch bei Zwischenschaltung von Bauträgern/Investoren angewendet.
Das Gladbecker Subventionsmodell 2007 orientiert sich an der individuellen Situation der Kaufinteressenten. Die Subventionierung erfolgt in Form von Kaufpreisrabatten, die individuell ermittelt und gewährt werden. Zielgruppe des Subventionsmodells sind insbesondere junge Familien mit geringem bis mittleren Einkommen.
Das Gladbecker Subventionsmodell 2007 wurde zuletzt im Zusammenhang mit der Änderung der Wohnungsraumförderungsbestimmungen (WFB) modifiziert.
Subventionsempfänger sind grundsätzlich Haushalte sein, die aus mindestens 1 Erwachsenen und 1 Kind unter 18 Jahren (ohne eigenes Einkommen) bestehen und die jeweils geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Zum Kreis der Subventionsberechtigten zählen auch Haushalte mit mindestens 1 dauerhaft im Haushalt lebenden, zu 100 % schwerbehinderten Person, die von den Subventionsempfängern betreut bzw. gepflegt wird.
Kinder, mit deren Geburt innerhalb von 6 Monaten nach Beantragung der Subvention zu rechnen ist, werden ebenfalls berücksichtigt.
Bei der Berechnung des individuellen Subventionsvolumens ( „Kaufpreisrabatt“ ) wird differenziert nach
- der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren (ohne eigenes Einkommen),
- der Höhe des Eigenkapitals bzw. der Eigenkapitalquote in Relation zum Investitionsvolumen (Anschaffungskosten für die Wohnimmobilie).
Die Subventionssystematik des „Subventionsmodells 2007“ ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Subvention wird je nach Alter des Kindes/der Kinder durch Zu- und Abschläge verändert:
- Altersgruppe 0 - 5 Jahre = + 2,5 % je Kind
- Altersgruppe 6 bis 11 Jahre = +/- 0 %,
- Altersgruppe 12 bis 17 Jahre = - 2,5 %
Das Subventionsmodell kommt auch dann zur Anwendung, wenn eine Schwangerschaft besteht und die Geburt des Kindes / der Kinder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beantragung der Subvention zu erwarten ist.
Diese Regelungen entsprechen den WFB.
Berechnungsbeispiel:
- Subventionsempfänger =
Haushalt mit 2 Kindern (1 Kind unter 6 Jahre alt, 1 Kind unter 12 Jahre alt)
- Eigenkapitalquote = 15 %
- Grundstückskaufpreis (unsubventioniert und ohne Erschließungskosten) = 120,-- €/m² = 30.000,-- € (bei 250 m²)
- Subvention = 35 % + 2,5 % = 37,5 % von 30.000,-- € = 11.250,-- €.
B Punktesystem für Grundstücksbewerber
Das „Punktesystem für Grundstücksbewerber“ ist weiterer Bestandteil der „Richtlinie für die Vermarktung städtischer Wohnbauflächen“. Das Punktesystem dient dann als Auswahlinstrument, wenn in konkreten Vermarktungsfällen die Nachfrage das Angebot an Grundstücken übersteigt. Es gilt unabhängig davon, ob die Grundstücke subventioniert vermarktet werden oder nicht.
Ansprechpartner:
Verantw. iSdPr ist das Referat Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung der Stadt Gladbeck.






