Rat der Stadt
Der Rat der Gemeinde ist u. a. für die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, zuständig. Seine Aufgaben bestimmen sich nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat besteht aus 46 Mitgliedern und dem Bürgermeister (Mitgleid Kraft Gesetz). Vorsitzender ist der hauptamtliche Bürgermeister.
Hier finden Sie verschiedene Informationen über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Gladbeck sowie Angaben der Ratsmitglieder zum Korruptionsbekämpfungsgesetz:
- Rat
- Ausschüsse
- Ratsinfosystem
- Sitzungskalender
- Fraktionen
- Angaben zum Korruptionsbekämpfungsgesetz von Ratsmitgliedern
- Angaben zum Korruptionsbekämpfungsgesetz von sachkundigen Bürgern
Verantw. iSdPR ist die Stadt Gladbeck.






