Rat der Stadt

Foto einer RatssitzungDer Rat der Gemeinde ist u. a. für die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, zuständig. Seine Aufgaben bestimmen sich nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat besteht aus 46 Mitgliedern und dem Bürgermeister (Mitgleid Kraft Gesetz). Vorsitzender ist der hauptamtliche Bürgermeister.

Hier finden Sie verschiedene Informationen über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Gladbeck sowie Angaben der Ratsmitglieder zum Korruptionsbekämpfungsgesetz:


Verantw. iSdPR ist die Stadt Gladbeck.

Logo: Gladbeck
BlickfangpunktSie sind hier:  Rathaus und Politik > Politik > Rat der Stadt 
IWG
Rathaus
Wasserschloss Wittringen
wittringen_kl
markt
Lambertistr