
Das bekräftigte Bürgermeisterin Bettina Weist nach einem Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer von INEOS Phenol, Dr. Hicham Fadel, das in den vergangenen Tagen im Rathaus stattgefunden hat.
„Die Nachricht über die geplante Schließung des INEOS-Werkes war zweifellos einer der schwersten Momente dieses Jahres“, so Bürgermeisterin Weist. „Sie hat viele Menschen tief verunsichert und trifft nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern ganze Familien. Umso wichtiger ist es mir, im direkten Austausch zu bleiben und jede Möglichkeit auszuloten, die dem Standort eine Perspektive geben kann.“
Die Stadt Gladbeck bedauert die angekündigte Stilllegung des INEOS-Standortes zutiefst. Vorrangiges Ziel bleibt weiterhin der Erhalt des Werkes. Gleichzeitig ist sich die Stadt ihres begrenzten Einflussbereiches bewusst. „Als Kommune haben wir nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten“, so die Bürgermeisterin. „Deshalb sind vor allem Land, Bund und auch die Europäische Union gefordert, die Rahmenbedingungen für die chemische Industrie deutlich und nachhaltig zu verbessern.“
Nach derzeitigem Stand ist eine Fortführung der Produktion bis Ende 2027 vorgesehen, mit einer anschließenden Stilllegung im Jahr 2028. Sollte diese Entscheidung des INEOS-Konzerns umgesetzt werden, rückt für die Stadtverwaltung eine geordnete und sozial verantwortliche Abwicklung des Werksbetriebes in den Fokus. Dabei steht die Unterstützung der Beschäftigten ebenso im Mittelpunkt wie größtmögliche Transparenz über die weiteren Schritte.
„Wir haben den Kampf um den Standort noch nicht aufgegeben“, betont Bürgermeisterin Bettina Weist, die in den vergangenen Wochen auch im engen Austausch mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaften stand. Unter anderem tauschte die Bürgermeisterin sich auch in einem Telefonat mit Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft IGBCE und Präsident des europäischen Verbunds der Industriegewerkschaften IndustriAll Europe, aus.
„Mit der gemeinsamen Resolution des Rates haben wir deutlich gemacht, dass die Lokalpolitik geschlossen hinter den Beschäftigten steht. Darüber hinaus habe ich mich persönlich bei Bund, Land und gegenüber der Unternehmensführung dafür eingesetzt, dass intensiv nach Perspektiven für den Standort gesucht wird.“
Die formelle Stilllegung eines Chemiewerks erfolgt durch eine Anzeige des Betreibers bei der Bezirksregierung Münster nach § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Betreiber muss dabei unter anderem nachweisen, dass das Grundstück in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird, keine schädlichen Umwelteinwirkungen bestehen und keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit ausgehen. Zudem sind die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher Abfälle sowie entsprechende Gutachten und Nachweise erforderlich. Fragen zu bestehenden Altlasten auf dem Werksgelände liegen in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Das Umweltamt der Stadt Gladbeck ist in die Gespräche zur Altlastenbearbeitung vollumfänglich eingebunden.
Sollte es zu einer Stilllegung kommen, wird die Stadt Gladbeck den weiteren Entwicklungsprozess aktiv gestalten. Dazu gehören insbesondere Fragen der zukünftigen Flächennutzung, der städtebaulichen Entwicklung sowie der Altlastenbearbeitung. Die politischen Gremien und die Öffentlichkeit sollen dabei konsequent eingebunden werden.
„Unser Ziel bleibt eine bestmögliche Lösung im Interesse der Beschäftigten, der Anwohnerinnen und Anwohner und einer nachhaltigen, positiven Entwicklung unserer Stadt“, so Bettina Weist abschließend. „Dafür arbeiten wir weiterhin eng mit allen beteiligten Akteuren zusammen – von der Unternehmensleitung über die Gewerkschaften bis hin zur Bezirksregierung Münster und weiteren zuständigen Stellen.“