Zum 01.01.2008 wurde die Haushaltswirtschaft der Stadt auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.
Die Eröffnungsbilanz auf den Stichtag 01.01.2008 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 08.12.2011 festgestellt.
Der Rat entscheidet jedes Jahr über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.
Die in § 6 der Haushalts-Satzung nachrichtlich aufgeführten Steuersätze (Festsetzung erfolgt durch eine separate Hebesatzsatzung) für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Für das Jahr 2013 sind das für die Grundsteuer A 285 v.H., für die Grundsteuer B 690 v.H. und für die Gewerbesteuer 480 v.H.
Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Auf diese Möglichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht, sobald die notwendige Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes vorliegt oder die Anzeigefrist abgelaufen ist.
Über den Haushalt 2010 hat der Rat in seiner Sitzung am 25.03.2010 entschieden;
die Kommunalaufsicht hat im November 2010 die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 abgelehnt.
Der Haushalt 2011 (einschließlich Haushaltssicherungskonzept) wurde am 10.02.2011 in den Rat eingebracht; die Verabschiedung erfolgte im April. Eine Genehmigung wurde nicht erteilt.
Der Haushalt 2012 wurde am 22.03.2012 vom Rat verabschiedet.
Die Stadt Gladbeck wurde in den Stärkungspakt Stadtfinanzen, Stufe 2, aufgenommen.
Der Rat hat am 20.09.2012 dem Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 zugestimmt;
die Kommunalaufsicht hat diesen unter dem Datum vom 29.11.2012 genehmigt.
Der Haushalt 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 06.12.2012 beschlossen; die Kommunalaufsicht hat Ende März 2013 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt.
Die Landeshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz wurde zwischenzeitlich neu berechnet; daher ist es möglich geworden, von der zunächst vorgesehenen Erhöhung der Grundsteuer B auf 750 v.H. (siehe HSP 2012) Abstand zu nehmen.
Für 2013 ff wurde ein Hebesatz von 690 v.H. durch Hebesatzsatzung festgelegt.
Die Haushaltssatzung/der Haushaltsplan sowie die Jahresabschlüsse können vor Ort eingesehen werden oder über den unten aufgeführten Link aufgerufen werden.