Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge usw. nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständígen Behörde.
Für die Erteilung der Maklererlaubnis ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.
Adresse:
Kreis Recklinghausen
-Ordnungsamt-
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Kontakt: Herr Schmidt
Tel.: 0 23 61 - 53-5037
Fax: 0 23 61 - 53-5224
E-Mail: Ordnungsamt@Kreis-Recklinghausen.de
Siehe auch www.kreis-recklinghausen.de unter "Bürger-Service".