Maklergewerbe

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge usw. nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständígen Behörde.

 

Für die Erteilung der Maklererlaubnis ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.

 

 

Adresse:

Kreis Recklinghausen

-Ordnungsamt-

Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen

 

Kontakt: Herr Schmidt

 

Tel.: 0 23 61 - 53-5037

Fax: 0 23 61 - 53-5224

E-Mail: Ordnungsamt@Kreis-Recklinghausen.de

 

Siehe auch www.kreis-recklinghausen.de unter "Bürger-Service".

Veranstaltungstipp

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