Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung enthält u.a. Regeln für das angemessene Verhalten auf Friedhöfen, Bestattungsvorschriften, Informationen über die verschiedenen Arten von Grabstätten, deren Gestaltung und Pflege. Oberstes Gebot ist dabei die Unantastbarkeit der Totenruhe.
Hier finden Sie alle Informationen, die für die Gladbecker Friedhöfe gelten, sowie Ansprechpartner bei weiteren Fragen:

Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls, jedoch spätestens zwei Tage vor der Beisetzung, beim Zentralen Betriebshof Gladbeck anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Ansprechpartnerinnen beim Zentralen Betriebshof Gladbeck
Anneliese Teröde, Tel.: 02043 / 99 20 73   
E-Mail: anneliese.teroerde@zb-gladbeck.de


Gabriele Fuhge, Tel.: 02043 / 99 20 72     
E-Mail: gabriele.fuhge@zb-gladbeck.de

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