Bestattungsvorschriften
Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls, jedoch spätestens zwei Tage vor der Beisetzung, beim Standesamt anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Ansprechpartnerinnen beim Standesamt Gladbeck
Frau Teröde, Tel.: 02043 / 99 20 73
Frau Fuhge, Tel.: 02042 / 99 20 72
E-Mail: standesamt@stadt-gladbeck.de
Särge und Urnen
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen müssen Särge und Urnen sowie Sargzubehör und Ausstattung aus leicht abbaubaren Materialien bestehen.
Bestattungszeiten
Bestattungen werden montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und samstags von 8 bis 10 Uhr durchgeführt (nur für den katholischen Teil).
Ausheben der Gräber
Die Gräber werden ausschließlich durch die Stadt Gladbeck ausgehoben und wieder zugefüllt.
Ruhezeiten
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt auf dem Friedhof Mitte 25 Jahre, auf den Friedhöfen Brauck und Rentfort 30 Jahre.
Umbettungen und Ausgrabungen
Da die Ruhe der Toten grundsätzlich nicht gestört werden darf, wird die Genehmigung zur Umbettung nur bei Vorliegen eines sehr gewichtigen Grundes und nur im Ausnahmefall von der Stadt erteilt.
Leichenhallen
Die Leichenhallen dürfen nur in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals bzw. des Bestatters betreten werden.
Trauerfeiern
Die Trauerfeiern können in der Kapelle, am Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
Öffnungszeiten der Trauerhalle
Mo bis Fr 12 bis 15.30 Uhr und Sa, So, Feiertag 10 bis 12 Uhr
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